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Erklärung zur Barrierefreiheit

Für alle Fassung 1 · Gültig ab 15.10.2026 Frühere Fassungen
Inhalt
  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Freiwillige Erklärung
  3. 3. Stand der Vereinbarkeit
  4. 4. Was bereits gut funktioniert
  5. 5. Bekannte Einschränkungen
  6. 6. Erstellung dieser Erklärung
  7. 7. Feedback und Kontakt
  8. 8. Weitere Stellen

Inhalt

  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Freiwillige Erklärung
  3. 3. Stand der Vereinbarkeit
  4. 4. Was bereits gut funktioniert
  5. 5. Bekannte Einschränkungen
  6. 6. Erstellung dieser Erklärung
  7. 7. Feedback und Kontakt
  8. 8. Weitere Stellen

Das Wichtigste in Kürze

  • TERme soll für alle gut nutzbar sein. Unser Ziel ist die Konformität mit WCAG 2.1 Stufe AA und EN 301 549.
  • Derzeit sind wir teilweise konform. Die öffentliche Website ist besser zugänglich als die App unter /app/.
  • Bekannte Einschränkungen nennen wir hier offen, zum Beispiel bei Screenreadern in der App, bei Kontrasten und bei der Karte.
  • Wenn dir eine Barriere auffällt, schreib uns. Wir helfen dir weiter und beheben das Problem so schnell wie möglich.

Diese Zusammenfassung dient der Orientierung und ist nicht Vertragsbestandteil.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die öffentliche Website von TERme mit Startseite, Suche, Shop-Seiten der Betriebe, Hilfe und Rechtstexten sowie für die Web-App unter /app/, in der Kundinnen und Kunden buchen und ihr Konto verwalten und Betriebe ihre Termine organisieren.

2. Freiwillige Erklärung

Als Kleinstunternehmen sind wir derzeit nicht verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen: Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nehmen Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von ihren Anforderungen aus. Wir möchten aber transparent sein und TERme Schritt für Schritt für alle zugänglich machen. Deshalb veröffentlichen wir diese Erklärung freiwillig und orientieren uns an den Anforderungen, die für größere Unternehmen gelten.

3. Stand der Vereinbarkeit

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA und an der europäischen Norm EN 301 549. TERme ist mit diesen Anforderungen teilweise konform. Die Abweichungen beschreiben wir in Abschnitt 5.

4. Was bereits gut funktioniert

  • Die öffentlichen Seiten werden als vollständiges HTML ausgeliefert, mit einer eindeutigen Hauptüberschrift, einer logischen Überschriftenstruktur, beschrifteten Navigationsbereichen und deutscher Sprachauszeichnung. Rechtstexte und Hilfe funktionieren auch ohne JavaScript.
  • Links, Schaltflächen und Formulare der öffentlichen Seiten lassen sich mit der Tastatur bedienen; viele Bedienelemente zeigen einen deutlich sichtbaren Fokusrahmen.
  • Schriftgrößen und Abstände auf der öffentlichen Website verwenden relative Einheiten, sodass die Schriftgrößen-Einstellungen deines Browsers wirken. Website und App lassen sich mit der Zoom-Funktion des Browsers vergrößern.
  • Unsere Farbvorgaben berücksichtigen Kontrastanforderungen für Fließtext. Statusangaben werden immer mit einem Text benannt und nicht nur über Farbe vermittelt.
  • Wenn du in deinem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt hast, verzichtet die Website auf dekorative Animationen.
  • Die Ergebnisse der Suche kannst du statt auf der Karte auch als Liste ansehen.
  • Mit dem Filter „Barrierefrei“ findest du in der Suche Betriebe, deren Standort nach eigener Angabe rollstuhlgerecht zugänglich ist. Diese Angabe stammt vom jeweiligen Betrieb; wir prüfen sie nicht vor Ort.

5. Bekannte Einschränkungen

  • Screenreader in der App: Die App unter /app/ wird mit Flutter auf einer Zeichenfläche dargestellt. Screenreader erhalten ihre Informationen über eine zusätzliche Bedienungshilfe-Ebene. Diese wird erst aktiv, nachdem du die für Screenreader sichtbare, englisch beschriftete Schaltfläche „Enable accessibility“ ausgelöst hast. Auch danach können Beschriftungen, die Lesereihenfolge oder die Bedienung von Dialogen und Auswahllisten unvollständig sein.
  • Tastatur in der App: Nicht alle Bereiche der App lassen sich zuverlässig nur mit der Tastatur bedienen, und der Fokus ist nicht überall gut sichtbar.
  • Kontrast der Hauptschaltflächen: Weiße Schrift auf orangefarbenen Hauptschaltflächen erreicht bei normaler Schriftgröße nicht das Kontrastverhältnis, das WCAG 2.1 AA verlangt.
  • Karte: Die interaktive Karte in der Suche ist nicht vollständig mit Tastatur und Screenreader bedienbar. Alle Betriebe findest du auch in der Listenansicht.
  • Bilder der Betriebe: Bilder auf den Shop-Seiten laden die Betriebe selbst hoch. Sie haben nicht immer eine aussagekräftige Textalternative.
  • PDF-Dokumente: Rechnungen und andere PDF-Dateien sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Sprache: Einzelne Systemmeldungen erscheinen derzeit noch auf Englisch.

Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen zu verringern. Wenn du wegen einer dieser Barrieren eine Funktion nicht nutzen kannst, etwa eine Buchung, melde dich bei uns. Wir unterstützen dich und schicken dir Informationen bei Bedarf in einer anderen Form.

6. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.10.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch uns. Wir überprüfen sie, wenn wir TERme wesentlich verändern, mindestens aber einmal im Jahr.

7. Feedback und Kontakt

Ist dir eine Barriere aufgefallen, oder brauchst du Inhalte in einer anderen Form? Schreib uns eine E-Mail an: hi@ter-me.at

Beschreibe bitte kurz, auf welcher Seite oder in welchem Bereich das Problem auftritt und welche Hilfsmittel du verwendest, zum Beispiel Screenreader, Vergrößerung oder Tastatur. Wir bestätigen dir den Eingang und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen mit einer Antwort oder einer Lösung.

8. Weitere Stellen

Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an das Sozialministeriumservice wenden. Es überwacht in Österreich die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz und nimmt dazu Hinweise entgegen. Bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung führt es außerdem Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht durch.

Frühere Fassungen

  • Fassung 1 · gültig seit 15.10.2026 (diese Fassung)
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